Forschung und Entwicklung (F&E)
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei ihren Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Dies betrifft sowohl den Schutz legitimer Geheimhaltungsinteressen und Know-How während der Projektanbahnung, den Entwurf und die Verhandlung des geeigneten Kooperationsvertrages, sowie die Begleitung während des F&E Projekts selbst. Ausgehend von der individuellen Situation der Mandanten berücksichtigen wir stets ihre unternehmerischen Ziele und beziehen ihre etwaigen Interessen an der Kommerzialisierung der F&E Ergebnisse als zentralen Bestandteil in unsere Beratung ein.
Unsere Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung umfasst insbesondere:
- den Entwurf und die Verhandlung von Geheimhaltungsvereinbarungen
- den Entwurf und die Verhandlung von F&E Kooperationsverträgen unter besonderer Berücksichtigung des gewerblichen Rechtsschutzes und kartellrechtlicher Vorgaben und Möglichkeiten
- Berücksichtigung von F&E Fragestellungen im Rahmen von Liefer- bzw. Vertriebsverträgen oder im Rahmen von bestehenden Lieferbeziehungen
- die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen, die sich aus F&E Kooperationen ergeben, notfalls auch gerichtlich