Arbeitsrecht



Wir beraten nationale und internationale Unternehmen und Konzerne im
Rahmen des Personalwesens, von der Unternehmensgründung und Per-
sonaleinstellung über Leistungs-, Motivations- und Krankheitsmanagement,
in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und Altersteilzeit bis hin zu
Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen sowie bei der Durchsetzung
nachvertraglicher Ansprüche. Ferner betreuen wir Unternehmen bei dem
internationalen Einsatz ihrer Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Euro-
päischen Union sowie bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestim-
mungen am Arbeitsplatz.

Einer der Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung liegt auf der
Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensreorganisationen mit
Rationalisierungs- und Outsourcingmaßnahmen.
Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der  Planung der Maßnahmen,
führen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften im
Rahmen von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Tarifverträgen oder Be-
triebsvereinbarungen und vertreten unsere Mandanten bei allen kollektiv-
oder  individualrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.