Kartellrecht

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Zur umfassenden Beratung unserer Mandanten gerade auch im Transaktionsgeschäft gehört die
frühzeitige Aufdeckung und Einschätzung kartellrechtlicher Risiken. Unsere
Kartellrechtspraxis umfasst die Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben und von
Gemeinschaftsunternehmen bzw. Einzelfreistellungsvorhaben sowie die Vertretung unserer
Mandanten in Fusionskontrollverfahren vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden.
Insbesondere auch bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen aller Art kommt dem Kartellrecht
eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, der wir mit unserem Wissen und unserer Erfahrung
in diesem Bereich gerecht werden.
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