Kartellrecht



Zur umfassenden Beratung unserer Mandanten gerade auch im Transaktionsgeschäft gehört die frühzeitige Aufdeckung und Einschätzung kartellrechtlicher Risiken. Unsere Kartellrechtspraxis umfasst die Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben und von Gemeinschaftsunternehmen bzw. Einzelfreistellungsvorhaben sowie die Vertretung unserer Mandanten in Fusionskontrollverfahren vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden. Insbesondere auch bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen aller Art kommt dem Kartellrecht eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, der wir mit unserem Wissen und unserer Erfahrung in diesem Bereich gerecht werden.