Arbeitsrecht

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Wir beraten nationale und internationale Unternehmen und Konzerne im Rahmen des
Personalwesens, von der Unternehmensgründung und Per- sonaleinstellung über Leistungs-,
Motivations- und Krankheitsmanagement, in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und
Altersteilzeit bis hin zu Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen sowie bei der
Durchsetzung nachvertraglicher Ansprüche. Ferner betreuen wir Unternehmen bei
dem internationalen Einsatz ihrer Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der
Euro- päischen Union sowie bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestim- mungen am
Arbeitsplatz.
Einer der Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung liegt auf
der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensreorganisationen mit
Rationalisierungs- und Outsourcingmaßnahmen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten
bei der Planung der Maßnahmen, führen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den
Gewerkschaften im Rahmen von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Tarifverträgen oder
Be- triebsvereinbarungen und vertreten unsere Mandanten bei allen
kollektiv- oder individualrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.
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