Insolvenzrecht

|
Je nach dem, in welcher Weise unsere Mandanten von einer Insolvenz be- troffen sind, ist
ihr Beratungsbedarf ein anderer. Insbesondere Unternehmen, die in Insolvenzen regelmäßig die
Gläubigerrolle einnehmen, beraten wir bei der Minimierung ihres Ausfallrisikos und helfen
ihnen bei der Realisierung ihrer Sicherheiten und der Durchsetzung ihrer Forderungen.
Außerdem nehmen wir im Auftrag unserer Mandanten deren Gläubigerrechte in laufenden
Insolvenzverfahren wahr.
Für die betroffenen Unternehmen stellt sich primär die Frage
der Krisen- und Insolvenzvermeidung, zum Beispiel mit Hilfe von Kapitalmaßnahmen oder einer
übertragenden Sanierung. Wir sehen unsere Aufgabe darin, betroffenen Unternehmen derartige
Vermeidungsstrategien aufzuzeigen und auf Wunsch umzusetzen. Gesellschafter und Organe –
Geschäftsführer und Vorstände – insolventer Unternehmen vertreten wir bei der Abwehr von
Schadensersatz- forderungen außergerichtlich und gerichtlich. Unsere gerichtliche
Tätigkeit umfasst ferner die Abwehr von Anfechtungsansprüchen. Im Rahmen unserer
Transaktionsberatung beraten wir Unternehmen, die Vermögen aus einer Insolvenz heraus
erwerben wollen.
|
|