Gesellschaftsrecht



Wir beraten unsere Mandaten von der Gründung einer Gesellschaft über Umstrukturierung und Neuorganisation bis hin zur Liquidierung oder Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Unsere Beratung beginnt bei der Ermittlung der für den Mandanten günstigsten Gesellschaftsform unter haftungsrechtlichen, steuerlichen und mitbestimmungsrechtlichen Aspekten und der anschließenden Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und etwaiger Gesellschaftervereinbarungen. Daneben stehen wir unseren Mandanten bei erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrags, zum Beispiel im Rahmen des Beitritts neuer Gesellschafter sowie infolge von Kapitalmaßnahmen beratend und gestaltend zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Konzeption der Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen.

Will sich ein Unternehmer von seinem Unternehmen trennen, so entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen zur Unternehmensnachfolge. Wir beraten die Mitglieder der Unternehmensleitung in haftungsrechtlichen Fragen. Börsennotierte Unternehmen unterstützen wir bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, auch durch die praxisnahe Simulation von Hauptversammlungssituationen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das Kapital- und Personengesellschaftsrecht und umfasst zum Beispiel:

  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Beratung bei Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Joint Venture-Gestaltungen, z.B. Kooperationen zwischen Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung oder der Projektentwicklung im Immobilienbereich, in der Investitionsförderung
  • Umwandlungsrecht, z.B. die Spaltung, Verschmelzung oder Ausgliederung von Unternehmen
  • Venture Capital Beratung
  • Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen 
  • Regelungen zur Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten