Gesellschaftsrecht

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Wir beraten unsere Mandaten von der Gründung einer Gesellschaft über Umstrukturierung und
Neuorganisation bis hin zur Liquidierung oder Gestaltung der
Unternehmensnachfolge.
Unsere Beratung beginnt bei der Ermittlung der für den
Mandanten günstigsten Gesellschaftsform unter haftungsrechtlichen, steuerlichen und
mitbestimmungsrechtlichen Aspekten und der anschließenden Gestaltung des
Gesellschaftsvertrages und etwaiger Gesellschaftervereinbarungen. Daneben stehen wir unseren
Mandanten bei erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrags, zum Beispiel im Rahmen
des Beitritts neuer Gesellschafter sowie infolge von Kapitalmaßnahmen beratend und
gestaltend zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Konzeption der
Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen.
Will sich ein Unternehmer
von seinem Unternehmen trennen, so entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen zur
Unternehmensnachfolge. Wir beraten die Mitglieder der Unternehmensleitung in
haftungsrechtlichen Fragen. Börsennotierte Unternehmen unterstützen wir bei der Vorbereitung
und Durchführung von Hauptversammlungen, auch durch die praxisnahe Simulation von
Hauptversammlungssituationen.
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Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das Kapital- und Personengesellschaftsrecht und umfasst
zum Beispiel:
- Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Beratung bei Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
- Joint Venture-Gestaltungen, z.B. Kooperationen zwischen Unternehmen im Bereich der
Forschung und Entwicklung oder der Projektentwicklung im Immobilienbereich, in der
Investitionsförderung
- Umwandlungsrecht, z.B. die Spaltung, Verschmelzung oder Ausgliederung von Unternehmen
- Venture Capital Beratung
- Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen
- Regelungen zur Unternehmensnachfolge
- Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen
- Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten
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